Nun ist es amtlich: 50%ige Kostenbeteiligung rechtens

25. September 2007

Wer wie wir gerade auf einen weiteren Versuch der IVF bzw. ICSI spart, der hat nun eine Hoffnung weniger:

Unfruchtbare Paare haben keinen Anspruch auf die Erstattung der vollen Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die Begrenzung auf 50 Prozent ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Ein Paar hatte sich nun hochgeklagt bis zum Bundessozialgericht, weil es nicht einsah, die 50% der Gesamtkosten übernehmen zu müssen. Das ist nun aber offenbar rechtens.

Weitersparen ist angesagt…

Gefunden auf “Invitrofertilisation”, einem Blog von Rechtsanwälten, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

One Response to “Nun ist es amtlich: 50%ige Kostenbeteiligung rechtens”

  1. TheRaceFace Says:

    immerhin werden in deutschland 50% übernommen. bei uns gibts überhaupt keine beteiligung!


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